Hausordnung
Liebe Besucher*innen,
das Franz Marc Museum trägt Sorge für einzigartige Kunstwerke. Die Geschäftsführung des Franz Marc Museum übt auf dem Grundstück und in den Gebäuden das Hausrecht aus. Zudem ist eine Übertragung der Ausübung des Hausrechts an weitere dazu bevollmächtigte Personen durch die Geschäftsführung möglich. Unser Aufsichtspersonal ist gehalten, für die Einhaltung der Regeln Sorge zu tragen. Bitte leisten Sie daher Folge, wenn Sie auf Rücksichtnahme hingewiesen werden. Besucher*innen kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie den Museumsbetrieb stören oder andere Besucher*innen belästigen. Der Zutritt kann weiter verweigert werden, wenn die Besucher*innen gegen diese Hausordnungen verstoßen haben. Ein Hausverbot wird ausgesprochen und schriftlich mitgeteilt.
Kunstwerke dürfen nicht berührt werden. Besucher*innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Rucksäcke, Taschen und Koffer stellen u. a. durch ihre Unhandlichkeit ein Sicherheitsrisiko dar und müssen in unseren Schließfächern eingeschlossen werden. Für die Garderobe kann keine Haftung übernommen werden. Handtaschen bis zu einer Größe von A4 dürfen in die Ausstellung mitgenommen werden. Sie müssen vorne am Körper getragen werden. Im Zweifel entscheidet das Aufsichts- oder Kassenpersonal. Mäntel und Jacken dürfen in der Ausstellung am Körper, jedoch nicht über dem Arm getragen werden.
Auch Regenschirme, Stöcke, Fahrradhelme und ähnliche Gegenstände dürfen nicht in den Ausstellungsräumen mitgeführt werden. Gehhilfen dürfen selbstverständlich benutzt werden. Tiere dürfen nicht in das Museumsgebäude mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Assistenzhunde.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, schon die Jüngsten an die Kunst einzuführen. Kinderwagen sind willkommen, werden von der Gästebetreuung jedoch kurz gesichtet. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne einen Leihbuggy zur Verfügung.
Wir freuen uns, wenn Sie mit Ihren Kindern zu uns kommen! Kinder sind mit den Sicherheitsansprüchen eines Museums jedoch in der Regel noch nicht so gut vertraut. Wir bitten Sie daher, Kinder unter 12 Jahren nicht allein zu lassen. Bitte tragen Sie Ihr Kind in den Ausstellungsräumen nicht auf dem Rücken oder den Schultern, sondern gegebenenfalls auf den Armen vor dem Körper.
Das Fotografieren und Filmen können aufgrund der Vorgaben von Leihgeber:innen verboten sein. In diesem Fall bitten wir Sie, die entsprechenden Hinweisschilder zu beachten. Im Übrigen ist Fotografieren und Filmen für private Zwecke ohne Blitz und ohne Hilfsmittel wie z. B. Stative oder Selfiesticks gestattet. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet oder auf sozialen Medien keine private Nutzung darstellt und Sie damit unter Umständen Urheberrechte verletzen. Das Fotografieren und Filmen für professionelle und kommerzielle Zwecke erfordern eine schriftliche Genehmigung durch das Museum.
Schreiben und Zeichnen ist in den Ausstellungsräumen nur mit Blei- oder Buntstiften erlaubt. Das Rauchen ist innerhalb des gesamten Museumsgebäudes untersagt.
Speisen und Getränke dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Gern können Sie sich im Foyer stärken oder unsere Gastronomie im Nebengebäude besuchen.
Unterstützen Sie unsere Bemühungen zum Schutz der Kunstwerke. Das Aufsichtspersonal ist für die Sicherheit der Kunstwerke verantwortlich, bitte befolgen Sie seine Anweisungen. Wir danken für Ihr Verständnis und die Einhaltung der Hausordnung.
Die Museumsleitung
Stand Mai 2025